Die Ostseecard - profitieren Sie von Ihrer Kurtaxe
Die Gemeinde Schönberg und ihre Ortsteile sind als Seebäder und Erholungsorte anerkannt und erhaben daher eine Kurabgabe, wenn Sie Ihren Urlaub dort verbringen. In der Satzung der Gemeinde ist die Höhe und der Zeitraum, in dem die Kurtxe erhoben wird, festgelegt.
Sie können sich diese Satzung als Download herunterladen.
In Kürze zusammengefasst:
- Eine Kurabgabe wird erhoben vom 15. März bis 31. Oktober.
- Befreit sind u.a. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
- Von Tagesgästen am Badestrand wird eine Strandbenutzungsgebühr erhoben.
Preise:
Vom 15. März bis 30. April / 01. bis 31. Oktober: € 1,10/Tag
Vom 01. Mai bis 30. September: € 2,20/Tag
Die Ostseecard
Nach Zahlung der Kurabgabe erhalten Sie die Ostseecard. Mit dieser Kurkarte können Sie viele Angebote der Region zu ermäßigten Preisen nutzen. Von Glücksburg bis Travemünde reichen die Angebote der Partner. Dazu erhalten Sie weitere Informationen auf der offiziellen Homepage der Ostseecard.
Download
- Kurabgabe Satzung der Stadt Schönberg
Stand der Informationen: Abgabesatzung 2015, alle Angaben ohne Gewähr